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Reparatur Einbruch durch offenes Kippfenster
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Vertrauenssache Kippen kann Versicherungsschutz gefährden!
Einbrecher stand am Bett


Fenster nicht gekippt lassen

Hamburg/dpa - Beim Verlassen der Wohnung sollte kein Fenster geöffnet oder gekippt bleiben. Nach Angabe der Verbraucherzentrale kann das bei einem Einbruch den Versicherungsschutz  kosten. Das gelte auch dann, wenn die Wohnung nur für kurze Zeit verlassen wird. Gleiches gilt für Haustüren.

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