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Fenster nicht gekippt lassen

Hamburg/dpa - Beim Verlassen der Wohnung sollte kein Fenster geöffnet oder gekippt bleiben. Nach Angabe der Verbraucherzentrale kann das bei einem Einbruch den Versicherungsschutz kosten. Das gelte auch dann, wenn die Wohnung nur für kurze Zeit verlassen wird. Gleiches gilt für Haustüren.

Schutz vor Einbrecher

Versicherung zahlt nicht

Kippfenster

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